Hexenverfolgung
Auch heute noch traurig aktuell auf dem afrikanischen Kontinent, übt das Thema Hexenverfolgung eine große Anziehungskraft zwischen Abscheu und Faszination aus. Durch vielfältige Fehlinformationen haben sich im Lauf der Zeit regelrechte Legenden gebildet, die zum Teil noch immer durch Literatur und Presse geistern. So ist die horrende Zahl von 9 Millionen Opfern längst widerlegt, heute schätzt man die Zahl der Todesopfer vorsichtig auf etwa 60.000 Hinrichtungen europaweit.Die Verfolgungen fanden vor allem in Zentraleuropa zwischen 1400 und 1750 statt, ihre Intensität hing stark von der politischen Situation des jeweiligen Gebietes ab. Entgegen verbreiteter Annahmen wurde ein Großteil der Prozesse vor weltlichen Gerichten geführt, die Anzeigen hierzu kamen aus der Bevölkerung, die einem regelrechten Hexenwahn verfallen war. Die Inquisition beschränkte ihr Augenmerk hauptsächlich auf Ketzer und nicht auf Hexen.
Wahr ist allerdings, dass die Kirche im Spätmittelalter durch die Entwicklung einer systematischen Hexenlehre, die von einer Hexenverschwörung im Pakt mit dem Teufel ausging, die Bevölkerung zur Panik anstachelte. War der Glaube an Hexen in früheren Zeiten in den Augen der Kirche noch ein heidnischer Aberglaube, so wurde eine groß angelegte teuflische Verschwörung nun als reale Bedrohung für die gesamte Christenheit angesehen. Durch eine Vielzahl von weltlichen und geistlichen Veröffentlichungen, wie etwa dem so genannten „Hexenhammer“ des Dominikaners Heinrich Institoris 1487 konnte sich die Hexenangst schnell verbreiten. Predigtkampagnen und regelrechte Hexenjäger fanden in einem Klima der Existenzangst der durch Kriege, Missernten und Seuchen gebeutelten Bevölkerung breite Akzeptanz. Zu den Anklagepunkten der Hexerei gehörten der Pakt mit dem Teufel, sowie die Ausführung von Schadenszaubern und die Teilnahme am nächtlichen okkulten Versammlungen, dem so genannten Hexensabbat.
Angeklagt wurden zum großen Teil Frauen, es gab aber auch Männer und sogar Kinder, die der Hexerei für schuldig befunden wurden. Bei den Anzeigen spielte neben Aberglauben und Angst nicht zuletzt Rachsucht und persönliche Habgier eine Rolle, wurde doch der Denunziant am Vermögen des Verurteilten beteiligt.
Das nicht öffentliche Verfahren bestand aus einer Befragung mit Anwendung der Folter, bei der Geständnisse und die Nennung von Komplizen erzwungen wurden. So erschuf das Suchen nach Schuldigen die Hexen gleichsam aus dem Nichts. Außerdem wurden Proben, wie die Wasser- oder Nadelprobe angewandt, um Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu beweisen.
Todesurteile wurden zur Abschreckung der Bevölkerung durch öffentliche Verbrennung bei lebendigem Leibe auf dem Scheiterhaufen vollstreckt.
Zu allen Zeiten gab es Kritiker der Hexenverfolgung, die sich durch ihre Veröffentlichungen selbst in Gefahr einer Anklage brachten. Bedeutenden Anteil an der Überwindung des Hexenwahns hatte eine vom Jesuiten Friedrich von Spee 1631 anonym herausgegebene Schrift, die Aufklärung im 18. Jahrhundert beendete schließlich weitgehend die Verfolgung. Die letzte „legale“ Hexenverbrennung in Europa fand 1782 in der Schweiz statt.
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